Bauberatung

Mit und ohne Bauschäden berate ich Sie während der Planungs- und Bauphase Ihres Vorhabens als Sachverständiger und bauvorlageberechtigter Ingenieur (BayBo §61 Abs. 2 Satz 2):

  • Beratung beim Immobilienkauf
  • Beratung hinsichtlich Detaillösungen in der Werkplanung
  • Prüfung von Bauleistungen einzelner Gewerke auf fachgerechte Ausführung
  • Überwachung der Mängelbeseitigung