Bauberatung
Mit und ohne Bauschäden berate ich Sie während der Planungs- und Bauphase Ihres Vorhabens als Sachverständiger und bauvorlageberechtigter Ingenieur (BayBo §61 Abs. 2 Satz 2):
- Beratung beim Immobilienkauf
- Beratung hinsichtlich Detaillösungen in der Werkplanung
- Prüfung von Bauleistungen einzelner Gewerke auf fachgerechte Ausführung
- Überwachung der Mängelbeseitigung