Qualifikation
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger
Die Bezeichnung "Sachverständiger" ist nicht rechtlich geschützt. So kann sich jeder als Sachverständiger bezeichnen, der die fachlichen Grundvoraussetzungen (z.B. Ausbildung) hat, eine entsprechende Berufspraxis besitzt und das Fachwissen erworben hat, diesbezüglich tätig zu werden. Einer Kontrolle unterliegen die Qualifikation und die Ausübung der Tätigkeit jedoch nicht.
Im Gegensatz dazu haben sich "öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige" in Ihrem Fachgebiet einem aufwendigen Prüfungsverfahren vor einem Fachausschuss unterzogen und dabei Ihre überdurchschnittliche, Besondere Sachkunde unter Beweis gestellt.
Im Bestellungsverfahren haben Sie Ihre praktische Erfahrung und die persönliche Eignung nachzuweisen. Durch den abgelegten Eid haben sie sich sich verpflichtet, Ihre Leistungen unabhängig, weisungsfrei, gewissenhaft und unparteiisch zu erbringen.
Die Aufgaben und Pflichten der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen sind in der Sachverständigenordnung der jeweiligen Bestellungskammern geregelt. Eine Pflicht zur Fortbildung sichert die stetige Weiterqualifikation. Zur Sicherstellung der Besonderen Sachkunde und des Fortbestands der Bestellungsvoraussetzungen überwachen die Bestellungskörperschaften dabei stetig die Tätigkeit der Sachverständigen.
Nach den Prozessordnungen für Gerichtverfahren sollen öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige vorrangig zur Erstellung von Gutachten herangezogen werden.
Aber auch als privater Auftraggeber profitieren Sie von der nachgewiesenen, hohen Qualifikation.
Beratende Ingenieure
Als mittelständisch geprägte Freiberufler sind Beratende Ingenieure dem Gemeinwohl verpflichtet und üben die Tätigkeit selbständig in allen ingenieurtechnischen Disziplinen aus.
Sie sind frei von Liefer-, Handels oder Produktionsinteressen. Dies garantiert ihre Unabhängigkeit und gewährleistet die Einhaltung höchster technisch-wissenschaftlicher Qualitätsstandards unter Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit.
Als unabhängige Planerinnen und Planer, spezialisierte Gutachterinnen und Gutachter oder analysierende Expertinnen und Experten verpflichten sich Beratende Ingenieure zur Einhaltung bewährter Standesregeln und zeitgemäßer ethischer Berufspflichten.
Ihren Beruf üben sie unter Berücksichtigung gesicherter technischer Erkenntnisse aus. Sie unterliegen der Pflicht zur ständigen fachlichen Weiterbildung.
Die Wahrung treuhänderischer Unabhängigkeit schließt gewerbliche ingenieurtechnische Nebentätigkeiten konsequent aus, ebenso wie berufswidrige Handlungen durch stark anpreisende Werbung.